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AG Frankfurt/Main, 20.11.2019 - 31 C 845/19 (23) |
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AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20. November 2019 - 31 C 845/19 (23) (https://dejure.org/2019,57014)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 20.11.2019 - 31 C 845/19 (23)
- LG Frankfurt/Main, 28.05.2020 - 24 S 15/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 22.12.2008 - C-549/07
EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 20.11.2019 - 31 C 845/19
Ein außergewöhnlicher Umstand liegt jedenfalls dann vor, wenn dieser nicht im Rahmen der normalen Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens aufgetreten ist und von diesem auch nicht beherrschbar war (vgl. EuGH , Urt. v. 22.12.2008 - Rs. C-549/07, Tz. 23;… BGH , Urt. v. 12.11.2009 - Xa ZR 76/07 - zitiert nach juris). - BGH, 12.11.2009 - Xa ZR 76/07
Außergewöhnliche Umstände als Befreiungsgrund für die i.R.e. Annullierung …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 20.11.2019 - 31 C 845/19
Ein außergewöhnlicher Umstand liegt jedenfalls dann vor, wenn dieser nicht im Rahmen der normalen Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens aufgetreten ist und von diesem auch nicht beherrschbar war (…vgl. EuGH , Urt. v. 22.12.2008 - Rs. C-549/07, Tz. 23; BGH , Urt. v. 12.11.2009 - Xa ZR 76/07 - zitiert nach juris).
- LG Frankfurt/Main, 28.05.2020 - 24 S 15/20 Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 20.11.2019 (Az. 31 C 845/19 (23)) wird zurückgewiesen.
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 20.11.2019, Aktenzeichen 31 C 845/19, den Prozessbevollmächtigten zugestellt am 8.1.2020, verurteilt, an die Kläger jeweils 600, 00 ? nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.